Jährliche Brandschutzunterweisung mit Löschübung
Brandschutzunterweisung gem. § 12 ArbSchG, § 4 DGUV-V1, Abschn. 9 Abs. 6, ASR A2.3 und § 22 DGUV-V1, Dauer ca. 2hWir führen die gesetzlich geforderte, jährliche Brandschutzunterweisung für ihre Mitarbeiter, in einer professionellen, praxisbezogenen Ausbildung für Sie durch. Unsere Ausbilder, welche alle erfahrene Feuerwehrleute sind, schulen die Kursteilnehmer in folgenden Ausbildungsinhalten.
Inhalt der Ausbildung
- arbeits-/verfahrensbedingte Brandgefahren/Zündquellen
- Aufbau, Funktion und Wirkweise von Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Brandklassen, Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln)
- Gefahren durch Brände (z.B. Rauch, entstehende Verbrennungsprodukte)
- Handhabung und Funktion, sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und die eigenen Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
- Erkennen von Gefahrensituationen und einleiten geeigneter Maßnahmen
- Brandbekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden unter Ausschluss von Eigengefährdung
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